Bad Zwischenahn (niederdeutsch Twüschenahn) ist die nach Einwohnerzahl größte Gemeinde im Landkreis Ammerland in Niedersachsen und liegt westlich der Stadt Oldenburg.
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
29.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26160
Vorwahlen
04403, 0441, 04486
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aschhausen, Aschhauserfeld, Aschwege, Aue, Burgfelde, Dänikhorst, Dänikhorsterfeld, Deepenfurth, Dreibergen, Ekern, Ekernermoor, Eyhausen, Garnholt, Garnholterdamm, Garnholterfeld, GroßGarnholt, Haarenstroth, Halfstede, Helle, Hllstederdiele, Kayhausen, Kayhausermoor, KleinGarnholt, Langebrgge, Meyerhausen, Ohrwege, Ohrwegerfeld, Querenstede, Rostruperfeld, Specken, Spohlermehden, Stellhorn, Willbrok, Willbroksmoor, Aschhausen, Aschhauserfeld, Aschwege, Aue, Burgfelde, Dänikhorst
Gemeinde Bad Zwischenahn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne der Gemeinde Bad Zwischenahn können über das digitale Bebauungsplanportal des Landkreises Ammerland eingesehen werden, das etwa 2.236 rechtskräftige Pläne umfasst, inklusive Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen sowie deren Änderungen. Für aktuelle und verbindliche Auskünfte gilt immer das bei der jeweiligen Gemeinde vorliegende Originaldokument. Die Nutzung des Portals ist kostenfrei.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.